Standesamt - Zimmer 4, Erdgeschoss
Frau Wambach-Eberwein
Jeder Sterbefall ist spätestens am folgenden Werktag nach dem Todestag dem zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eines Menschen eingetreten ist. Für Sterbefälle im Bereich der Gemeinde Knetzgau ist das Standesamt Knetzgau zuständig.
Der Sterbefall ist durch die Hinterbliebenen persönlich oder durch einen beauftragten Bestattungsunternehmer beim Standesamt anzuzeigen.
Sofern der Sterbefall außerhalb des Bereichs der Gemeinde Knetzgau eintritt - z. B. im Krankenhaus Haßfurt - ist das Standesamt dieses Ortes für die Beurkundung des Sterbefalls zuständig.
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Gemeinde Knetzgau, Am Rathaus 2, 97478 Knetzgau | Telefon 09527 79-0 | E-Mail: info@knetzgau.de