Einwohnermeldeamt - Zimmer 4, Erdgeschoss
Frau Horn
Das Führungszeugnis enthält Informationen darüber, ob eine Person vorbestraft ist oder nicht. Es dient damit als Nachweis über die Unbescholtenheit einer Person und wird beispielsweise von Arbeitgebern oder Behörden angefordert.
Genaue Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Bundesjustizministeriums
Bei den Führungszeugnissen unterscheidet man:
Dieses Führungszeugnis dient meist zur Vorlage bei einem Arbeitgeber.
Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundesamt für Justiz an Ihre Meldeanschrift versandt.
Dieses Führungszeugnis wird nach Bearbeitung durch das Bundeszentralregister direkt der entsprechenden Behörde übersandt.
Insofern ist es erforderlich, dass bei Beantragung die Anschrift und, zum Zwecke der Zuordnung bei der empfangenden Behörde, der entsprechende Verwendungszweck bzw. ein eventuelles Aktenzeichen mitgeteilt werden.
Das erweiterte Führungszeugnis wird erteilt, wenn
1. die Erteilung in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf die
Vorschrift des § 32 a BZRG vorgesehen ist oder
2. dieses Führungszeugnis benötigt wird für
a) die Prüfung der Eignung nach § 72 des Achten Buches Sozialgesetzbuch -
Kinder- und Jugendhilfe
b) eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung,
Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder
c) eine Tätigkeit, die in Buchstabe b vergleichbaren Weise geeignet ist, Kontakt
zu Minderjährigen aufzunehmen.
Wer einen solchen Antrag stellt, hat eine Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt, bestätigt, dass die oben genannten Voraussetzungen vorliegen.
Seit dem 27.04.2012 können in Deutschland lebende Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) das europäische Führungszeugnis beantragen. Neben dem Inhalt des Bundeszentralregisters gibt es Auskunft über den Inhalt des Strafregisters ihres Herkunftsstaates.
Bitte beachten Sie, dass eine inhaltliche Überprüfung der mitgeteilten Angaben sowie eine Übersetzung nicht erfolgen.
Die Antragstellung hat grundsätzlich persönlich zu erfolgen. Dabei müssen Sie Ihren Pass oder Personalausweis vorlegen.
Wenn Sie ein erweitertes Führungszeugnis (nach § 30 Abs. 2 BZRG ) benötigen, so beachten Sie bitte, dass Sie eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen haben, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen.
Das Führungszeugnis wird nach ca. 1 Woche vom Bundeszentralregister zugesandt. Die Gebühr beträgt 13,00 €.
Das europäische Führungszeugnis kostet ebenfalls 13,00 €.
Gemeinde Knetzgau, Am Rathaus 2, 97478 Knetzgau | Telefon 09527 79-0 | E-Mail: info@knetzgau.de