Kämmerei - Zimmer 18, Obergeschoss
Herr Depner
Die Gemeinde hat für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzungen:
1. des Haushaltsplanes unter Angabe des Gesamtbetrages
a) der Einnahmen und der Ausgaben
b) der vorgesehenen Kreditaufnahmen
c) die vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige
Haushaltsjahre mit Ausgaben für Investitionen belasten
2. des Höchstbetrages der Kassenkredite
3. die Steuersätze
Das Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr. Der Haushaltsplan wird in der zweiten Jahreshälfte des Vorjahres erstellt. Aus ihm sind ersichtlich:
- Einnahmen und Ausgaben des laufenden Geschäftsbetriebes (Verwaltungshaushalt)
- vorgesehenen Ausgaben für Inverstitionen und deren Finanzierung (Vermögenshaushalt)
- Finanz- und Investitionsplanung für die Folgejahre (Vorbericht)
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