Wasser pro cbm Abwasser pro cbm Grundgebühr pro Jahr
1,12 € (+7 % MwSt) 3,40 € 4,60 € / Jahr (+7 % MwSt)
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Eine Minderung der Benutzungsgebühren ist nur für Wassermengen möglich, die nicht in die öffentliche Abwasseranlage (Kanal) gelangt sind (z. B. Versickerung im Erdreich).
Für Wassermengen, die in Folge eines Schadens in die öffentliche Abwasseranlage gelangt sind, ist keine Minderung der Benutzungsgebühren möglich (z. B. unbemerkt laufender Wasserhahn oder Toilettenspülung, Defekt Heizungsanlage/Sicherungsventil).
Wasserschaden - Antrag auf Minderung der Benutzungsgebühren
Nach der gemeindlichen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung kann bei der Berechnung der jährlichen Abwassergebühr vom Frischwasserbezug derjenige Anteil abgezogen werden, der bei landwirtschaftlichen Betrieben für die Großviehhaltung verwendet wird (§ 10 Abs. 2 und 3 BGS/EWS).
Soweit ein Abzug für Großvieheinheiten geltend gemacht werden soll, benötigen wir die Meldung bis spätestens 30.11. des lfd. Jahres. Meldungen, die zu einem späteren Zeitpunkt bei uns eingehen, können leider bei der Berechnung der Freimengen für die Kanalgebühren nicht berücksichtigt werden.
zum Meldeformular Großvieheinheiten
Rechtgrundlage für die Wasser- und Abwasserversorgung sind die Wasserabgabesatzung (WAS) und die Entwässerungssatzung (EWS) der Gemeinde Knetzgau mit den dazugehörigen Beitrags- und Gebührensatzungen.
Gemeinde Knetzgau, Am Rathaus 2, 97478 Knetzgau | Telefon 09527 79-0 | E-Mail: info@knetzgau.de