Zimmer 5, Erdgeschoss
Frau Pfuhlmann
- Personalausweis oder Reisepass
- 25,00 € für die Gebühr
Das BayernPortal (www.freistaat.bayern) bietet bayernweit einen zentralen Zugang zu elektronischen Verwaltungsleistungen.
Alternativ zur persönlichen Vorsprache im Rathaus, können Sie Ihre Gewerbemeldung online über das Bayernportal abgeben.
Im BayernPortal finden Sie außerdem unter "Formulare":
- Gewerbeanzeige mit Ausfüllassistent
- Formular Gewerbeanmeldung PDF
Eine Gewerbeabmeldung ist immer dann erforderlich, wenn:
- die Gewerbeausübung eingestellt wird.
Gründe hierfür können Insolvenz, gesundheitliche oder wirtschaftliche Überlegungen,
Altersgründe etc. sein.
- der Betriebssitz in ein anderes Gemeindegebiet verlegt wird.
Das Gewerbe ist dann in der bisherigen Betriebssitzgemeinde abzumelden und in der
Gemeinde, in der sich der neue Betriebssitz befindet anzumelden.
Die Gemeinde als aufnehmende Stelle der Gewerbeabmeldung unterrichtet unter anderem das Finanzamt, die IHK, die Berufsgenossenschaft, die Agentur für Arbeit, das Statistische Landesamt, das Gewerbeaufsichtsamt oder die Handwerkskammer von der Gewerbeabmeldung.
Gemeinde Knetzgau, Am Rathaus 2, 97478 Knetzgau | Telefon 09527 79-0 | E-Mail: info@knetzgau.de