Dienstleistungen - Gewerbeabmeldung

Ansprechpartner

Zimmer 5, Erdgeschoss

Frau Pfuhlmann

vorzulegende Unterlagen für die Gewerbeabmeldung

- Personalausweis oder Reisepass
- 25,00 € für die Gebühr


Gewerbeabmeldung Online über das BayernPortal

Das BayernPortal (www.freistaat.bayern) bietet bayernweit einen zentralen Zugang zu elektronischen Verwaltungsleistungen.

Alternativ zur persönlichen Vorsprache im Rathaus, können Sie Ihre Gewerbemeldung online über das Bayernportal abgeben.

zur Gewerbeabmeldung Online 

Im BayernPortal finden Sie außerdem unter "Formulare":

- Gewerbeanzeige mit Ausfüllassistent

- Formular Gewerbeanmeldung PDF


Gewerbeabmeldung

Eine Gewerbeabmeldung ist immer dann erforderlich, wenn:

- die Gewerbeausübung eingestellt wird.
  Gründe hierfür können Insolvenz, gesundheitliche oder wirtschaftliche Überlegungen,
  Altersgründe etc. sein.

- der Betriebssitz in ein anderes Gemeindegebiet verlegt wird.
  Das Gewerbe ist dann in der bisherigen Betriebssitzgemeinde abzumelden und in der
  Gemeinde, in der sich der neue Betriebssitz befindet anzumelden.


Weiterleitung der Gewerbeabmeldung

Die Gemeinde als aufnehmende Stelle der Gewerbeabmeldung unterrichtet unter anderem das Finanzamt, die IHK, die Berufsgenossenschaft, die Agentur für Arbeit, das Statistische Landesamt, das Gewerbeaufsichtsamt oder die Handwerkskammer von der Gewerbeabmeldung.


 

Gemeinde Knetzgau, Am Rathaus 2, 97478 Knetzgau | Telefon 09527 79-0 | E-Mail: info@knetzgau.de