Marktplatz 1
97437 Haßfurt
Tel.: 09521 688-200
standesamt@hassfurt.de
www.hassfurt.de
Zum 01.01.2021 wurde die Durchführung der Aufgaben des Standesamts Knetzgau in vollem Umfang auf das Standesamt Haßfurt übertragen. Eine entsprechende Vereinbarung wurde aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 12.10.2020 mit der Stadt Haßfurt geschlossen (große Übertragung; Art. 2 AGPStG).
Das Standesamt Haßfurt ist damit ab 01.01.2021 für das gesamte Personenstandswesen der Gemeinde Knetzgau zuständig. Dies betrifft insbesondere:
- alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen
- Ausstellung von Urkunden
- namensrechtliche Erklärungen
- Kirchenaustritte
- Vaterschaftsanerkennungen
Die Befugnis der zum Standesbeamten bestellten ersten und weiteren Bürgermeister der Gemeinde Knetzgau zur Vornahme von Eheschließungen wird durch diese Vereinbarung nicht berührt (Art. 2 Abs. 3 AGPStG).
Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Knetzgau und seine Vertreter sind weiterhin berechtigt Eheschließungen in den gewidmeten Räumen der Gemeinde Knetzgau vorzunehmen.
Die Eheschließung muss jedoch unabhängig davon beim Standesamt Haßfurt angemeldet werden.
Für das Friedhofswesen bleibt die Gemeinde Knetzgau in vollem Umfang zuständig.
Weiter Informationen finden Sie unter Friedhofswesen/Bestattungen.
Gemeinde Knetzgau, Am Rathaus 2, 97478 Knetzgau | Telefon 09527 79-0 | E-Mail: info@knetzgau.de