Zimmer 5, Erdgeschoss
Frau Pfuhlmann
- Personalausweis oder Reisepass
- 25,00 € für die Gebühr
- Führungszeugnis nach Aufforderung
- je nach Art des angemeldeten Betriebes entsprechende Erlaubnisse, Handwerkskarten und
weitere Unterlagen
Das BayernPortal (www.freistaat.bayern) bietet bayernweit einen zentralen Zugang zu elektronischen Verwaltungsleistungen.
Alternativ zur persönlichen Vorsprache im Rathaus, können Sie Ihre Gewerbemeldung online über das Bayernportal abgeben.
zur Gewerbeanmeldung Online
Im BayernPortal finden Sie außerdem unter "Formulare":
- Gewerbeanzeige mit Ausfüllassistent
- Formular Gewerbeanmeldung PDF
Bevor Sie ein Gewerbe starten, brauchen Sie eine Gewerbeanmeldung, in manchen Fällen sogar eine zusätzliche Erlaubnis. Aber beachten Sie bitte, dass nicht alles, "was Geld bringt", ein Gewerbe ist.
Angemeldet werden muss grundsätzlich jede auf Gewinnerzielung und auf Dauer gerichtete selbstständige Tätigkeit, die nach der geltenden Rechtsordnung erlaubt ist, bevor diese aufgenommen wird und sobald der Betriebssitz feststeht. Einige häufige Beispiele für einen Gewerbebetrieb sind:
Ausgenommen von der Pflicht ein Gewerbe anzumelden sind:
- die sog. freien Berufe (u.a. Ärzte, Rechtsanwälte, Künstler, Schriftsteller, Wissenschaftler,
Journalisten, etc.)
- sowie die Urproduktion (z.B. Fischerei, Viehzucht, Land- und Forstwirtschaft).
Erlaubnispflichtige Gewerbe betreiben z. B. Gastwirte, Versteigerer, Makler, Baubetreuer, Bauträger, Pfandleiher, Bewacher, Veranstalter von Spielen und Betreiber von Spielgeräten, usw.
Weitere Erlaubnispflichten ergeben sich unter anderem aus dem Handwerksrecht (z. B. meisterprüfungspflichtige Tätigkeiten). Außerdem ist z. B. eine Erlaubnis bei Personen- und Güterbeförderung, bei Arbeitnehmerüberlassung, im Waffenhandel und von Fahrschulen und Hundeschulen zu beantragen.
Die Gemeinde als aufnehmende Stelle der Gewerbeanmeldung unterrichtet unter anderem das Finanzamt, die IHK, die Berufsgenossenschaft, die Agentur für Arbeit, das Statistische Landesamt, das Gewerbeaufsichtsamt und/oder die Handwerkskammer von der Gewerbeanmeldung.
Unabhängig von der Rechtsform der neu aufgenommenen Tätigkeit sind Existenzgründer verpflichtet, das zuständige Finanzamt innerhalb eines Monats nach Eröffnung des Betriebes bzw. nach Aufnahme der Tätigkeit mittels des "Fragebogens zur steuerlichen Erfassung" zu informieren (sh. NEU ab 01.01.2021).
Von allen anderen Stellen erhalten Sie ggf. weitere entsprechnde Unterlagen und Informationen, sofern dies notwendig ist.
Um eine Steuernummer für eine gewerbliche Tätigkeit auszustellen, benötigt das Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Unabhängig von der Rechtsform der neu aufgenommenen Tätigkeit sind die Existenzgründer verpflichtet, das zuständige Finanzamt innerhalb eines Monats nach Eröffnung des Betriebes bzw. nach Aufnahme der Tätigkeit zu informieren. Die erforderlichen Auskünfte sind auf dem Fragebogen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" zu übermitteln.
Es erfolgt ab dem 01.01.2021 seitens der Finanzämter keine gesonderte Aufforderung mehr an den Gewerbetreibenden.
Weitere Informationen finden Sie unter www.lfst.bayern.de/steuerinfos/zielgruppen/existenzgruender
Im Bereich Wirtschaft bietet der Landkreis Haßberge verschiedene Standortvorteile und Möglichkeiten. Zusammengefasst wird diese Vielfalt auf dem Portal WirtschaftsRaum Haßberge.
Das Portal ist konzipiert, dass es einerseits FÜR die Unternehmen und andererseits ÜBER die Unternehmen (also auch für die Verbraucher) Informationen liefert.
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Erfolg ist, was man aus seiner Idee macht! Und ob ein Unternehmen erfolgreich ist, hängt von mehreren Faktoren ab.
Das Landratsamt ist zentrale Anlaufstelle für jeden, der sich mit dem Gedanken trägt, sein eigenes Unternehmen zu gründen. Egal ob Existenzgründer, Kleingewerbetreibende, Jungunternehmer oder „alte Hasen“ – die Gründerinitative berät und begleitet auf dem Weg in die Selbständigkeit. Denn mit einer einfachen Gewerbeanmeldung in Ihrem Rathaus ist es nicht getan. Zu klären sind Finanzierung, Versicherung, Steuer...
Alle Informationen zu „pep – Die Gründerintiative“, das aktuelle jährliche Vortragsprogramm und die Kontaktdaten finden Sie hier.
Auskünfte zur Gewerbeanmeldung erhalten Sie u. a. bei folgenden Stellen:
IHK Würzburg-Schweinfurt
HWK Unterfranken
Finanzamt Zeil a. M. (Steuerrecht)
Gemeinde Knetzgau, Am Rathaus 2, 97478 Knetzgau | Telefon 09527 79-0 | E-Mail: info@knetzgau.de