Dienstleistungen - Meldewesen

Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt - Zimmer 5, Erdgeschoss

Frau Horn


Meldewesen - An-, Ab- und Ummeldung

Die An-, Ab- oder Ummeldung ist innerhalb von zwei Wochen vorzunehmen. Bitte beachten Sie, dass eine Meldung in die Zukunft grundsätzlich nicht möglich ist.

Für Personen unter 16 Jahren haben die gesetzlichen Vertreter diese Meldung vorzunehmen. Für Personen, die unter Betreuung stehen, unterliegt der Betreuer der Meldepflicht.

Anmeldung

Nach den gesetzlichen Vorschriften muss derjenige, der eine Wohnung bezieht, sich bei der Meldebehörde (= Einwohnermeldeamt) anmelden.

Ummeldung

Wer innerhalb des Gemeindegebietes eine andere Wohnung bezieht, muss sich ummelden.

Abmeldung

Eine formelle Abmeldung ist nur noch in folgenden Fällen erforderlich:
- Wegzug ins Ausland

- bei der Aufgabe einer Nebenwohnung und Wegzug zur bestehenden Hauptwohnung

- Meldung „ohne festen Wohnsitz“


In allen anderen Fällen entfällt die Abmeldepflicht, da die „neue“ Meldebehörde die Wegzugsgemeinde von der Abmeldung unterrichtet.


vorzulegende Unterlagen

Bei jeder An- und Ummeldung sind Pass und/bzw. Personalausweis zur Anschriftenänderung vorzulegen.

Sofern Sie kein gültiges Ausweisdokument besitzen, ist eine aktuelle Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde) vorzulegen.

Außerdem muss die Wohnungsgeberbestätigung vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorgelegt werden. Das Formular für die Wohnungsgeberbestätigung steht hier zum Download bereit.


Neues Bundesmeldegesetz seit 01.11.2015

Zum 01.11.2015 ist das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft getreten. Damit wurde das gesamte Meldewesen in Deutschland vereinheitlicht.

Eine der wesentlichen Neuerungen ab 01.11.2015 ist die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers: Jeder, der ab 01.11.2015 eine Wohnung einer anderen Person zur Verfügung stellt, muss eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen! Jeder, der ab 01.11.2015 eine neue Wohnung bezieht, muss diese Wohnungsgeberbescheinigung bei der Anmeldung im Einwohnermeldeamt vorlegen!

Das Formular für die Wohnungsgeberbestätigung steht hier zum Download bereit.

Informationsbroschüre zum neuen Bundesmeldegesetz


Haßberg-Newsletter „Hast scho g’hörd..?“

Seit 2013 informiert der Haßberg-Newsletter (nicht nur) junge Menschen, die den Landkreis verlassen haben, über regionale Neuigkeiten.

Der Newsletter "Hast scho g´hörd?" erscheint etwa dreimal jährlich und berichtet über die neuesten Entwicklungen im Landkreis Haßberge. Erfahren Sie mehr aus dem Wirtschafts-, Freizeit- und Kulturleben und erhalten Sie spannende Praktikums- und Stellenangebote.

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Anmeldung per E-Mail an: zukunftscoach@vhs-hassberge.de 
  
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