Gemeindekasse - Zimmer 21, Obergeschoss
Frau Betz
Gemäß der gemeindlichen Satzung zur Erhebung der Hundesteuer sind alle Hunde ab dem Alter von vier Monaten bei der Gemeinde Knetzgau anzumelden.
Formular Hundesteueranmeldung
Informationen zur Haltung von Kampfhunden finden Sie hier.
Steuerpflichtig ist, wer einen über 4 Monate alten Hund hält. Dauert die Hundehaltung weniger als 3 Monate, entfällt die Steuerpflicht.
Die Hundesteuer ist eine unteilbare Jahressteuer und daher stets in voller Höhe zu entrichten, auch wenn der Hund nicht während des ganzen Jahres gehalten wird. Hält der Eigentümer den Hund nicht selbst, so haftet er für die Hundesteuer neben dem Hundehalter.
Die Hundesteuer beträgt 30,00 EUR für jeden Hund.
Sie ist jährlich zum 01.04. fällig.
Wer einen steuerpflichtigen Hund im Laufe des Jahres erwirbt, hat dies ohne Rücksicht darauf, ob die Hundesteuer für ihn bereits entrichtet ist oder nicht, anzuzeigen.
Wird ein Hund während des Jahres verkauft oder getötet oder ist er verendet oder entlaufen und nicht mehr zurückgekehrt, so muss er beim Steueramt abgemeldet werden.
Bei Wohnungswechsel von Hundehaltern muss die neue Anschrift mitgeteilt werden.
Wird an Stelle eines verendeten oder getöteten Hundes vom selben Halter ein anderer Hund angeschafft (Ersatzhund), so entsteht für das laufende Jahr keine zusätzliche Steuerpflicht. Der Hund ist jedoch unaufgefordert beim Steueramt anzumelden.
Gemeinde Knetzgau, Am Rathaus 2, 97478 Knetzgau | Telefon 09527 79-0 | E-Mail: info@knetzgau.de