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Dienstleistungen - Verbrennen pflanzlicher Abfälle

Ansprechpartner

Landratsamt Haßberge
Natur- und Umweltschutz
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Tel. 09521 27-0
www.hassberge.de



In Bayern regelt die Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen (PflAbfV) das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen.

Zum 01.01.2017 wurden die Regelungen zum Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nunmehr umfangreich geändert. Was hierbei zu beachten ist, kann dem beigefügten Merkblatt entnommen werden.


Merkblatt zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle


gedruckt am  23.04.2024
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