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Dienstleistungen - Beglaubigungen

Ansprechpartner

Hauptverwaltung - Zimmer 4, Erdgeschoss

Frau Pfuhlmann

Beglaubigungen

Mit der Beglaubigung von Dokumenten wird öffentlich bestätigt, dass eine Abschrift inhaltlich mit der Vorlage (Urschrift) identisch ist.

Zur Fertigung einer Beglaubigung sind die jeweiligen Originale vorzulegen. Eine vorherige Fotokopie ist nicht notwendig, da diese im Rahmen des Beglaubigungsverfahrens von der Gemeinde selbst gefertigt wird.

Es ist außerdem anzugeben, bei welcher Stelle die jeweilige Beglaubigung vorgelegt werden soll (z. B. Universität Würzburg).

Bitte beachten Sie, dass die Beglaubigung von Personenstandsurkunden nicht zulässig ist. Eine beglaubigte Abschrift eines Eintrags im Personenstandsregister ist ausschließlich durch das Standesamt möglich, das den jeweiligen Personenstandsfall beurkundet hat (z. B. Geburt in Haßfurt – das Standesamt Haßfurt fertigt eine entsprechende beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages). Beglaubigte Abschriften von Personenstandsurkunden sind gebührenpflichtig.


gedruckt am  28.03.2024
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