Standesamt - Zimmer 4, Erdgeschoss
Frau Wambach-Eberwein
Bevor Sie sich beim Standesamt Ihr „Ja“-Wort geben können, benötigen wir von Ihnen verschiedene Unterlagen.
Wenn beide Verlobte volljährig und deutsch sind und noch nie verheiratet waren, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen (jeweils von beiden Verlobten!):
Diese Urkunde ist erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes des/der Verlobten.
Bei Geburt im Ausland ist in jedem Fall eine Geburtsurkunde mit Elternangabe und Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer bzw. eine internationale Geburtsurkunde erforderlich.
Sie benötigen eine erweiterte Meldebescheinigung, die zur Eheschließung mit Angaben über den Familienstand, der Staatsangehörigkeit und der Wohnanschrift ausgestellt wird.
Erhältlich bei der Einwohnermeldestelle des Hauptwohnsitzes (bei Wohnsitz in Knetzgau, wird diese Bescheinigung direkt beim Standesamt ausgedruckt).
Im Falle der Einbürgerung benötigen Sie eine Einbürgerungsurkunde.
Wenn bereits (gemeinsame) Kinder der beiden Verlobten vorhanden sind benötigen Sie deren Geburtsurkunde(n) mit Elternangabe.
Alle Unterlagen benötigen wir stets im Original! Wir behalten uns vor, im Einzelfall weitere Nachweise und Urkunden zu verlangen. Die Anmeldung der Eheschließung ist erst möglich, wenn alle erforderlichen Unterlagen im Original vorliegen.
In allen anderen Fällen – insbesondere wenn ein Verlobter bereits verheiratet war oder ausländischer Staatsangehöriger ist – bitten wir Sie, persönlich im Standesamt zur Beratung vorzusprechen. Wir informieren Sie dann ausführlich, welche Unterlagen Sie für Ihre Anmeldung zur Eheschließung benötigen.
Zuständig zur Entgegennahme Ihrer Anmeldung zur Eheschließung ist jedes Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten einen Wohnsitz hat.
Die Eheschließung soll gemeinsam und persönlich angemeldet werden. Die Anmeldung ist dann 6 Monate gültig.
Gemeinde Knetzgau, Am Rathaus 2, 97478 Knetzgau | Telefon 09527 79-0 | E-Mail: info@knetzgau.de