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Dienstleistungen - Gaststättenkonzessionen

Ansprechpartner

Zimmer 21, Obergeschoss

Frau Betz

Gaststättenkonzession

Definition Gaststättengewerbe

Ein Gaststättengewerbe betreiben Sie, wenn Sie im stehenden Gewerbe – mit Gewinn- erzielungsabsicht - Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen (Schankwirtschaft) oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen (Speisewirtschaft), wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.

Gewinnerzielung und damit Gewerbsmäßigkeit ist auch dann gegeben, wenn der Gewinn für gemeinnützige Zwecke oder für Vereinszwecke verwendet wird.

Erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe

Erlaubnispflichtig ist das Gaststättengewerbe dann, wenn alkoholische Getränke verabreicht werden. Die Gaststättenkonzession (-erlaubnis) wird Personen- und Raumbezogen und für eine bestimmte Betriebsform (z.B. Schank- und Speisewirtschaft, Diskothek, Tanzcafe etc.) erteilt.

Jede Erweiterung des Gaststättenbetriebs und jede Änderung der Betriebsform kann, soweit Alkohol ausgeschenkt wird, erlaubnispflichtig sein.

Erlaubnisfreies Gaststättengewerbe

Erlaubnisfrei ist das Gaststättengewerbe, wenn lediglich alkoholfreie Getränke und/oder zubereitete Speisen verabreicht werden.

Zuständige Behörde für die Erteilung einer Gaststättengenehmigung (sowohl erlaubnispflichtig als auch erlaubnisfrei) ist für den Bereich der Gemeinde Knetzgau das Landratsamt Haßberge.


Zuständige Behörde für die Erteilung einer Gaststättenkonzession

Zuständige Behörde für die Erteilung einer Gaststättengenehmigung (sowohl erlaubnispflichtig als auch erlaubnisfrei) ist für den Bereich der Gemeinde Knetzgau das Landratsamt Haßberge.


vorzulegende Unterlagen zur Beantragung einer Gaststättenkonzession

- Online-Antragsformular (erhältlich beim Landratsamt Haßberge)

- Gewerbeanmeldung (bei der Gemeinde, in der sich die Betriebsstätte befindet)

- Führungszeugnis für Behörden (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)

- Gewerbezentralregisterauskunft (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)

- Unterrichtungsnachweis der IHK

- Aufenthaltsgenehmigung bei Ausländern

- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des für den letzten Wohnsitz zuständigen   
  Finanzamtes

- Bescheinigung des Amtsgerichtes über Einträge in das Schuldnerverzeichnis (zu beantragen
  bei dem Amts-/ Vollstreckungsgericht des Wohnortes)

- Bescheinigung des Amtsgerichtes über Insolvenzverfahren

- Raumpläne des Betriebes in zweifacher Ausfertigung DIN A 3 oder DIN A 4

- Aufstellungsplan der Spielgeräte in zweifacher Ausfertigung DIN A 3 oder DIN A 4

- Baugenehmigung

- Weitere Unterlagen ergeben sich im konkreten Einzelfall


gedruckt am  19.04.2024
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