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Dienstleistungen - Gewerbezentralregisterauskunft

Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt - Zimmer 4, Erdgeschoss

Frau Horn


Gewerbezentralregisterauskunft

Das Gewerbezentralregister ist nicht zu verwechseln mit dem Gewerberegister. Während das Gewerberegister ein von der Gemeinde Knetzgau geführtes Verzeichnis über die im Gemeindegebiet geführten Gewerbe ist, handelt es sich beim Gewerbezentralregister um ein vom Bundesjustizministerium geführtes zentrales Verzeichnis.

Im Bundeszentralregister werden nicht alle im Bundesgebiet ansässigen Gewerbetreibenden erfasst, sondern nur die, die durch bestimmte Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten auffällig geworden sind.

Das sind zum Beispiel:

  • Handlungen, die zur Rücknahme von Konzessionen oder zu Gewerbeuntersagungen geführt haben

  • Verzichte auf die Zulassung eines Gewerbes

  • Ordnungswidrigkeiten, die ein Bußgeld in Höhe von mindestens 200 €

  • rechtskräftige strafrechtliche Verurteilungen des Gewerbetreibenden im Zusammenhang mit seinem Gewerbe


Antragstellung

Die Antragstellung hat grundsätzlich persönlich zu erfolgen. Dabei müssen Sie Ihren Pass oder Personalausweis vorlegen. Sie können den Antrag nur über Ihr eigenes Gewerbe stellen.

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird nach ca. 1 Woche per Post zugesandt. Die Gebühr beträgt 13,00 €.



gedruckt am  07.10.2024
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