Einwohnermeldeamt - Zimmer 5, Erdgeschoss
Frau Horn
Für alle deutschen Kinder bis zum 12. Lebensjahr kann ein Kinderreisepass beantragt werden.
Der Pass ist ab der Ausstellung ein Jahr lang gültig und kann um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Vor dem 01.01.2021 ausgestellte Kinderreisepässe mit einer längeren Gültigkeit (bis zu sechs Jahren) bleiben bis zum Ablaufdatum unverändert gültig.
Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen aller Länder erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de oder in Ihrem Reisebüro.
Der Kinderreisepass wird bei Vorlage aller Unterlagen und Unterschriften in der Regel sofort ausgestellt.
Die Verlängerung eines Kinderreisepasses ist nur dann noch möglich bzw. zulässig, wenn er noch nicht abgelaufen ist.
Die Verlängerung muss also vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden. Ansonsten ist eine Neuausstellung erforderlich.
Die Gebühr für die Ausstellung eines Kinderreisepasses beträgt 13,00 €.
Die Verlängerung kostet 6,00 €.
Die Gebühren sind bei der Antragstellung direkt zu entrichten.