Hauptverwaltung, Zimmer 4, Erdgeschoss
Frau Pfuhlmann
Zur Erlangung der Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht sind bestimmte Voraussetzungen notwendig. So können z.B. Behinderte mit dem Merkzeichen "RF" im Schwerbehindertenausweis von der Zahlung der Rundfunkgebühren befreit werden.
Zur Befreiung von den Rundfunkgebühren ist ein formeller und formgebundener Antrag zu stellen. Die Befreiung kann generell erst ab dem Folgemonat der Antragstellung erfolgen.
Die Antragsformulare sind in der Gemeindeverwaltung erhältlich.