Einwohnermeldeamt - Zimmer 5, Erdgeschoss
Frau Horn
Der Fischereischein erlaubt dem Inhaber, zu angeln oder zu fischen. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung.
Wenn Sie in Knetzgau den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie einen gültigen Fischereischein und einen gültigen Erlaubnisschein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen zur Prüfung aushändigen.
Der Fischereischein für Erwachsene wird als Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt.
Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben, erhalten grundsätzlich ebenfalls den Fischereischein auf Lebenszeit.
Wer die Fischereiabgabe nur für fünf Jahre zahlt, darf nur in diesem Zeitraum fischen.
Den Jugendfischereischein können Jugendliche (Personen, die das 10., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben) ohne vorheriges Ablegen der Fischerprüfung erhalten. Dieser berechtigt allerdings zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.
Der Jugendfischereischein wird mit Wirkung von Ausstellungstag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt.
Eine Übersicht über die anfallenden Gebühren finden Sie unter Gebühren, Beiträge, Steuern.
Weitere Informationen erhalten Sie beim örtlichen Sportanglerverein (Kontakt sh. unter Vereine) und beim Bay. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (www.stmelf.de)