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Dienstleistungen - Auskunft aus dem Melderegister

Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt - Zimmer 5, Erdgeschoss

Frau Horn

Auskunft aus dem Melderegister

Auskünfte aus dem Melderegister werden nur an die entsprechende Person selbst ausgegeben.

Auskünft an Dritte werden nur bei schriftlicher Anfrage erteilt, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Der Gebührensatz liegt derzeit bei 10,00 €.


gedruckt am  27.03.2024
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