Dienstleistungen - Haushaltsplan

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Kämmerei - Zimmer 18, Obergeschoss

Herr Depner

Haushaltsplan

Die Gemeinde hat für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzungen:

1. des Haushaltsplanes unter Angabe des Gesamtbetrages

     a) der Einnahmen und der Ausgaben
     b) der vorgesehenen Kreditaufnahmen
     c) die vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige
         Haushaltsjahre mit Ausgaben für Investitionen belasten

2. des Höchstbetrages der Kassenkredite

3. die Steuersätze


Das Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr. Der Haushaltsplan wird in der zweiten Jahreshälfte des Vorjahres erstellt. Aus ihm sind ersichtlich:

- Einnahmen und Ausgaben des laufenden Geschäftsbetriebes (Verwaltungshaushalt)

- vorgesehenen Ausgaben für Inverstitionen und deren Finanzierung (Vermögenshaushalt)

- Finanz- und Investitionsplanung für die Folgejahre (Vorbericht)

 

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