Einwohnermeldeamt - Zimmer 5, Erdgeschoss
Frau Horn
Für alle deutschen Kinder bis zum 12. Lebensjahr kann ein Kinderreisepass beantragt werden.
Der Pass ist ab Ausstellung sechs Jahre gültig und kann anschließend bis zum 12. Lebensjahr verlängert werden.
Insbesondere bei Kleinkindern ist der Nachtrag eines aktuellen Fotos bei der Reise in bestimmte Länder sinnvoll, selbst wenn der Kinderreisepass an sich noch gütlig ist. Die Verantwortung liegt hier beim Sorgeberechtigten.
Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen aller Länder erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de oder in Ihrem Reisebüro.
Der Kinderreisepass wird bei Vorlage aller Unterlagen und Unterschriften in der Regel sofort ausgestellt.
Die Verlängerung eines Kinderreisepasses ist nur dann noch möglich bzw. zulässig, wenn er noch nicht abgelaufen ist.
Die Verlängerung muss also vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden. Ansonsten ist eine Neuausstellung erforderlich.
Die Gebühr für die Ausstellung eines Kinderreisepasses beträgt 13,00 €.
Die Verlängerung oder das Einbringen eines aktuellen Fotos kostet 6,00 €.
Die Gebühren sind bei der Antragstellung direkt zu entrichten.
Gemeinde Knetzgau, Am Rathaus 2, 97478 Knetzgau | Telefon 09527 79-0 | E-Mail: info[at]knetzgau.de