Dienstleistungen - Schankerlaubnis

Ansprechpartner

Hauptverwaltung - Zimmer 8, Erdgeschoss
Frau Brand

Schankerlaubnis

Grundsatz

Eine mit Gewinnerzielung erfolgende Bewirtung, bei der alkoholische Getränke verabreicht werden, ist grundsätzlich nach § 2 Abs. 1 GastG, d. h. es muss eine sog. Gaststättenkonzession beim Landratsamt Haßberge beantragt werden.

Werden nur alkoholfreie Getränke und/oder zubereitete Speisen verabreicht, ist der Betrieb erlaubnisfrei.

Ausnahme: Schankerlaubnis

Falls Sie aber ein

- erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe
- aufgrund eines besonderen Anlasses (z.B. Vereins-, Stadt-, Musikfest etc.)
- nur vorübergehend betreiben wollen,

kann der Betrieb von der zuständigen Gemeinde nach § 12 GastG unter erleichterten Voraussetzungen gestattet werden (= Schankerlaubnis oder auch Schankgenehmigung, Schankwirtschaft oder Gestattung genannt).

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass es sich

-um eine nur zeitlich befristete Bewirtung
-anlässlich einer Veranstaltung handelt.

Nach der Rechtsprechung ist ein entsprechender besonderer Anlass dann anzunehmen, wenn die betreffende gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit liegt (der Anlass muss also ausschließlich nicht-gastronomischer Art sein).

Gewerbsmäßigkeit ist auch dann gegeben, wenn der Gewinn für gemeinnützige Zwecke verwendet wird.

Ebenso wie die Gaststättenerlaubnis ist auch die gaststättenrechtliche Gestattung raumbezogen und kann daher nur für eine örtlich bestimmte Stelle erteilt werden (also nicht etwa für ein bestimmtes Bierzelt unabhängig vom konkreten Standort).

Antragsverfahren

Der Antrag auf Erteilung einer gaststättenrechtlichen Gestattung anlässlich einer Veranstaltung ist rechtzeitig mind. vier Wochen vorher schriftlich bei der Gemeinde zu stellen.

Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier. Diesem sind außerdem eine Speise- und Getränkekarte beizufügen.

 

Gemeinde Knetzgau, Am Rathaus 2, 97478 Knetzgau | Telefon 09527 79-0 | E-Mail: info@knetzgau.de